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Übertritt

Am ersten Schultag im Mai jeden Jahres werden in Bayern die Übertrittszeugnisse an die Schüler der 4. Klassen ausgegeben. Dieses Übertrittszeugnis gilt nur für die Schulempfehlung des kommenden Schuljahres und beurteilt dabei, welcher Schüler/welche Schülerin für welche weiterführende Schule geeignet ist.

 

Schon Anfang Januar bekommen die Schüler ein Zwischeninformation über den Leistungsstand.

Das Übertrittszeugnis enthält:

  • Jahresfortgangsnoten in den übertrittsrelevanten Fächern (Deutsch, Mathematik und HSU=

  • eine Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht

  • eine Schullaufbahnempfehlung mit der Eignung für den weiteren Bildungsweg

 

Die Schullaufbahnempfehlung wird allein durch die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht bestimmt:

  • Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht, erhalten eine Eignung für Mittelschule, Realschule und Gymnasium.

  • Für die Realschule muss der Notendurchschnitt in diesen Fächern mindestens 2,66 im Übertrittszeugnis sein.

  • Ab einem Notendurchschnitt von 3,0 soll der Schüler/die Schülerin die Mittelschule besuchen.

 

Bei der Ermittlung des Notendurchschnitts spielt es keine Rolle wie sich die Noten in den einzelnen Fächern zusammensetzen. Es ist zum Beispiel auch möglich, dass ein Kind auf das Gymnasium wechselt mit der Note 4 in Mathematik, wenn es in Deutsch eine 1 und in HSU eine 2 hat. Dies ist nur ein Beispiel, um zu verdeutlichen, dass es nicht immer nur die Noten 2-2-3 oder besser sein müssen.

Um den Druck von den Schülern zu nehmen, müssen die Leistungsnachweise bzw. Proben in der Regel eine Woche vorher angekündigt werden werden.

 

 https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

 

 

 

 

 

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