Übertritt
Am ersten Schultag im Mai jeden Jahres werden in Bayern die Übertrittszeugnisse an die Schüler der 4. Klassen ausgegeben. Dieses Übertrittszeugnis gilt nur für die Schulempfehlung des kommenden Schuljahres und beurteilt dabei, welcher Schüler/welche Schülerin für welche weiterführende Schule geeignet ist.
Schon Anfang Januar bekommen die Schüler ein Zwischeninformation über den Leistungsstand.
Das Übertrittszeugnis enthält:
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Jahresfortgangsnoten von allen Fächern (außer Englisch)
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eine Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht
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Bewertung des Sozialverhaltens + Lern- und Arbeitsverhaltens
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eine Schullaufbahnempfehlung mit der Eignung für den weiteren Bildungsweg
Die Schullaufbahnempfehlung wird allein durch die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht bestimmt:
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Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht, erhalten eine Eignung für Mittelschule, Realschule und Gymnasium.
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Für die Realschule muss der Notendurchschnitt in diesen Fächern mindestens 2,66 im Übertrittszeugnis sein.
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Ab einem Notendurchschnitt von 3,0 soll der Schüler/die Schülerin die Mittelschule besuchen.
Bei der Ermittlung des Notendurchschnitts spielt es keine Rolle wie sich die Noten in den einzelnen Fächern zusammensetzen. Es ist zum Beispiel auch möglich, dass ein Kind auf das Gymnasium wechselt mit der Note 4 in Mathematik, wenn es in Deutsch eine 1 und in HSU eine 2 hat. Dies ist nur ein Beispiel, um zu verdeutlichen, dass es nicht immer nur die Noten 2-2-3 oder besser sein müssen.
Um den Druck von den Schülern zu nehmen, müssen die Leistungsnachweise bzw. Proben in der Regel eine Woche vorher angekündigt werden.werden
https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
ACHTUNG - ÄNDERUNG!
Leistungserhebungen in Jahrgangsstufe 4
Für Probearbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht der Jahrgangsstufe 4 gilt abweichend von § 10 Abs. 3 GrSO: Bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses sollen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht insgesamt 14 Probearbeiten abgehalten werden. Sollte diese Anzahl bereits erreicht worden sein, sind insbesondere mündliche und praktische Leistungsnachweise denkbar, um die Lernentwicklung über den gesamten Zeitraum bis zum Übertrittszeugnis abbilden zu können.
Die Festlegung hinsichtlich der prüfungsfreien Lernphasen („probenfreie Wochen“) können für jedes der drei Fächer in pädagogischer Verantwortung vor Ort angepasst werden.
Weiterhin gilt, dass mündliche Leistungsnachweise auch im Distanzunterricht durchgeführt werden können.
Wie sonst auch erfolgt die Leistungserhebung in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft. Die Aufgabenstellungen der Leistungsnachweise ergeben sich dabei – unabhängig ob Präsenz- oder Distanzunterricht – stets aus dem vorangegangenen Unterricht.
Zwischeninformation über den Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
In Abweichung von § 6 Abs. 2 GrSO erfolgt die Aushändigung der Zwischeninformation über den Leistungsstand an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 nicht am 22.01.21, sondern voraussichtlich im Zeitraum vom 02.02. – 05.02.2021.
Übertrittszeugnis
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten das Übertrittszeugnis nicht am 03.05.2021, sondern am 07.05.2021.
Probeunterricht
Die Anmeldung zum Probeunterricht ist wie vorgesehen im Zeitraum vom 10.05. – 14.05.2021 möglich.
Der Probeunterricht findet vom 18.05. – 20.05.2021 statt.
Begleitschreiben zum Anmeldebogen
Anmeldebogen für einen zusätzlichen Beratungstermin
Hinweise zur Anmeldung Realschule Wertingen
Probeunterricht Realschule Wertingen
Infoabend Realschule Wertingen
Info-Abend Bonaventura Realschule Dillingen